Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG ist:

 

Stefan Bruckhaus

Heegerstraße 14a

42555 Velbert-Langenberg

 

Telefon:          02052 / 96 15 25

E-Mail:            mail@schreinerei-bruckhaus.de

 

USt.-ID: DE196824851

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Handwerkskammer Düsseldorf

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

 

Über die letzte Angabe der Handwerkskammer als „zuständige Aufsichtsbehörde“ (nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, nicht Nr. 5 TMG) kann man sich streiten. Es gibt stimmen in der Literatur, die fordern die Angabe der derjenigen Handwerksbetriebe, die in der Anlage A (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können) zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) eingetragen sind. Dort sind unter Nr. 27 z.B. Tischler aufgeführt. Wenn Sie, sehr geehrter Herr Bruckhaus, an dieser Stelle „auf Nummer sicher gehen“ wollen, belassen Sie die Angabe. Alternativ können Sie diese auch weg lassen auf die Gefahr hin, dass irgendwann irgendwer die Ansicht vertritt, dass Sie die Angabe angeben müssen. Sie können sich im Falle des „Weglassens“ auf einen (sowit ersichtlich: einzigen) Aufsatz zu dem Thema berufen, wo die Ansicht vertreten wird, dass die Handwerkskammer nicht genannt werden muss: Kaestner/Tews WRP 2002, 1011, 1014.


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